Beitragsordnung

1.   Beiträge

(1)  Die Mitgliedsbeiträge für den Judo Verein Teterow e.V. staffeln sich je nach gewählter Zahlungsweise wie folgt:

Beitrag

Zahlungsweise

jeweils fällig im Voraus zum

1 x 87,00 Euro

jährliche

15.01. eines Jahres

2 x 55,50 Euro

halbjährlich

15.01. und 01.07. eines Jahres

4 x 39,00 Euro

vierteljährlich

15.01. danach 1. eines jeden Quartals

1 x 50,00 Euro

Passive Mitgliedschaft / Förderer des Judosports

 

 

40,00 Euro      

Beitragskaution      

jährlich

 

 

 

einmalig

15.01. eines Jahres

(passive Mitglieder können keine Trainings- und Wettkampfangebote nutzen)    

 

Einmalige Zahlung bei Eintritt. Erfolgt beim Austritt eine ordenliche schriftliche Kündigung und sind alle Forderungen beglichen wird die Kaution zurückerstattet.                          

.(2)  Für im laufenden Jahr eintretende Mitglieder sind die Beiträge anteilmäßig (1/12) zu begleichen. Ein angefangener Monat gilt als voller Beitragsmonat. Beiträge sind gemäß Fälligkeit oder bei Rechnungslegung spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

(3)  Der Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag.

2.   Gebühren

Gebühr

Zahlungsweise

15,00 Euro

Schnupperkurs

Die Gebühr für einen 4-wöchigen Schnupperkurs ist zu Beginn der ersten Trainingsstunde in bar zu entrichten. (Es besteht noch kein Versicherungsschutz über den Verein)

65,00 Euro

Kaution Judoanzug

Bei Erhalt eines vereinseigenen Judoanzuges incl. Gürtel zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung oder bar bei Übergabe. Der Judoanzug wird erst nach Zahlungseingang herausgegeben.

9,00 Euro

(0,75 € / Monat)

Jährliche Miete für vereinseigenen Judoanzug - zahlbar zum 15.01. eines Jahres. Bei Rückgabe im Jahresverlauf wird die Miete anteilmäßig rückerstattet.            

(1)  Der vom Verein gemietete Judoanzug ist und bleibt Eigentum des Judo Verein Teterow e.V..

(2)  Der Judoanzug ist sorgsam und pfleglich zu behandeln.

(3)  Bei Rückgabe des sauberen und ordentlichen Judoanzuges incl. Gürtel erfolgt die Rückzahlung der Kaution.

3.   Gebühr Deutscher Judo Bund

Die Gebühren des Deutschen Judo Bundes (DJB) und des Judo Verbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (JVMV) werden je nach Höhe umgelegt. Derzeit gilt folgendes:

Gebühr

Zahlungsweise

20,00 Euro

Jahressichtmarke

Für Judokas mit einem Mitgliedspass des DJB ist diese Gebühr jeweils zum 15.01. eines Jahres zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung ist in dem jeweiligen Jahr keine Teilnahme an Kyu-Prüfungen und Wettkämpfen möglich.

15,00 Euro

Judopass

Einmalige Gebühr – soweit das Vereinsmitglied an Gürtelprüfungen und Wettkämpfen teilnehmen möchte. Beantragung spätestens 3 Monate nach Vereinseintritt (Passbild erforderlich) . Zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.

13,00 Euro

Kyu-Prüfungsgebühr

Zahlung vor jeder Prüfung, spätestens am Prüfungstag.

4.   Sonstiges

(1)  Bereits gezahlte Beiträge und Gebühren werden nicht rückerstattet (soweit nicht anders angegeben).

(2)  Bei Nichtbezahlung des Beitrages wird das Mitglied vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen, bis der vollständige Beitrag entrichtet wurde. Die Nichtteilnahme am Sportbetrieb (auch vorübergehend) entbindet nicht von der Beitragspflicht.

(3)  Erziehungsberechtigte verpflichten sich, für ihre Kinder bis zum Beginn der Volljährigkeit die anfallenden Mitgliedsbeiträge und Gebühren zu bezahlen.

(4)  Mit Beginn der Mitgliedschaft besteht über den Judo Verein Teterow e.V. die ARAG Sportversicherung. Die Versicherung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Vereinsbeitrag bezahlt ist. Schadenmeldungen sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

(5)  Beiträge und Gebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Judo Verein Teterow e.V.

Bank:              Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

IBAN:              DE98 1506 1618 0007 1414 59      BIC:GENODEF1WRN

Zweck:            Name des Mitgliedes oder Mitgliedsnummer angeben

(6)  Laut Satzung kann die Mitgliedschaft jeweils zum 31.12. mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Eine Beitragsfreistellung bei Kündigung kann bis zum Ende der Mitgliedschaft in folgenden Fällen gewährt werden soweit keine offenen Forderungen vorliegen:

Zahlungsweise

Kündigungseingang

Beitragsfreistellung ab

halbjährlich

31.05. des Jahres

01.07. des Jahres

vierteljährlich

28.02. / 31.05. oder 31.08.

01.04. / 01.07. oder 01.10.

Stand: Januar 2024